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Haupterwerb (Landwirtschaft)
Der Zuwendungsempfänger muss mindestens die Hälfte seines Gesamteinkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit im geförderten Unternehmen beziehen. Außerdem muss bei natürlichen Personen der Zuwendungsempfänger, bei juristischen Personen und Personengesellschaften mindestens ein Mitglied der Unternehmensleitung des Zuwendungsempfängers, mehr als die Hälfte seiner Gesamtarbeitszeit für den landwirtschaftlichen Betrieb aufwenden.
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Hausbankprinzip
Kreditvergabeverfahren, bei dem der Kunde der SAB den Förderantrag auf Fördermittel über ein Kreditinstitut seiner Wahl an die SAB weiterleitet und bei dem das Kreditinstitut die Bonitätsprüfung und die Haftung für die Finanzierungshilfe übernimmt.