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Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015
Gefördert werden die Gründung und das Tätigwerden von neuen Erzeugerorganisationen sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Alle Informationen zum Förderprogramm „Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015“
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Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt
Gefördert werden Investitionen an Gebäuden und Technik, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Investitionen in erneuerbare Energien.
Alle Informationen zum Förderprogramm „Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt“
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SAB Betriebsmitteldarlehen
Gefördert wird die Anschaffung von Betriebsmitteln in der Landwirtschaft, wie Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel sowie Saat- und Pflanzgut.
Alle Informationen zum Förderprogramm „SAB Betriebsmitteldarlehen“
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SAB Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen
Gefördert wird der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Freistaat Sachsen, einschließlich Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) und der Sächsischen Landsiedlung GmbH (SLS).
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SAB Vorfinanzierungsdarlehen von beihilfefreien ELER-Zuschüssen
Gewährt werden Darlehen zur Vorfinanzierung von Maßnahmen, die in der Förderperiode 2014 – 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden.
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Flächensicherungsprogramm der Sächsischen Landsiedlung GmbH für Landwirtschaftsbetriebe
Das Programm beinhaltet den Erwerb von Landwirtschaftsflächen durch die Sächsische Landsiedlung GmbH und deren langfristige Bewirtschaftung durch Landwirtschaftsbetriebe.
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Förderung der Aquakultur und der Fischerei (RL AuF/2016) aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Gefördert werden Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei und Aquakultur.
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Programm zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Schwierigkeiten (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen - RL RH/2017)
Gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität und der Erhaltung von Arbeitsplätzen.
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Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA)
Gefördert wird die Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen, die die betriebliche Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft ergänzen und vertiefen.
Alle Informationen zum Förderprogramm „Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA)“