Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen
Kontakt
Kontakt
Überblick
Hinweis
Aufgrund fehlender Haushaltsmittel ist für diesen Vorhabensbereich gegenwärtig keine Antragstellung möglich.
Helfen Sie benachteiligten Jugendlichen zu einem Schulabschluss
Durch den demografischen Wandel wird es für viele Unternehmen immer schwieriger, gute Fachkräfte zu finden. Gleichzeitig verlassen zu viele Schülerinnen und Schüler in Sachsen die Schule ohne Abschluss. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind dadurch besonders ungünstig.
Durch das Förderprogramm „Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen“ unterstützen wir Projekte für abschlussgefährdete Schüler. Das kann von der Erhöhung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung der Motivations- und Leistungsbereitschaft reichen.
Unterstützen Sie Kinder und Jugendliche bei ihrem Schulabschluss und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Wer wird gefördert
Juristische Personen des öffentlichen Rechts; Juristische Personen des Privatrechts; Rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert
Gefördert werden:
Vorhaben, die die Erlangung des Hauptschulabschlusses beziehungsweise eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses unterstützen, insbesondere indem durch verstärktes Tätigwerden an Praxislernorten in einem realen beruflichen oder berufsnahen Umfeld ein anderer Zugang zum Lernen und Arbeiten eröffnet wird.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind im Förderbaustein (PDF, 244 kB) geregelt.
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Eine Antragstellung für Vorhaben, die mit dem nächsten Schuljahresbeginn durchgeführt werden sollen, ist bis 30.04. des Jahres möglich
Vor dem Antragsverfahren können Ideenwettbewerbe durchgeführt werden.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020) vom 16. November 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben vom 9. April 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger
60848 - ESF-Projekte_Bescheinigung _Ausländerbehörde_FZR 2014-2020
60889
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_ Abschlussquote_Schülercamps
62032 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_ Abschlussquote_Schülercamps
62033 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche
62031
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015