Nachwuchsforschergruppen
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Überblick
Wie Sie junge Nachwuchsforscher nachhaltig fördern
Ob in Wirtschaft, Wissenschaft oder Verwaltung – gut qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden heute dringend gesucht. Hochschulen und Universitäten stehen dabei in einem harten Konkurrenzkampf um die besten Köpfe. Mit dem Förderprogramm „Nachwuchsforschergruppen“ unterstützen wir die sächsische Hochschul- und Universitätslandschaft dabei, die Attraktivität und Innovationskraft des hiesigen Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts weiter zu stärken.
Unser Programm ermöglicht jungen Forscherinnen und Forschern, sich im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsprojekts in einem bestimmten Fachgebiet zu spezialisieren, nachhaltige Kontakte zu knüpfen und Netzwerke zu kooperierenden Unternehmen in der Region aufzubauen. Die Hochschulen erleichtern damit ihrem akademischen Nachwuchs den Einstieg in das spätere Berufsleben und steigern gleichzeitig ihre Reputation.
Unterstützen Sie Nachwuchsforscher und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot für Hochschuleinrichtungen.
Nachwuchsforschergruppen sind Vorhaben, die akademische Nachwuchskräfte im Rahmen der gemeinsamen Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen Sächsischen Hochschulen und Unternehmen befähigen.
Dabei sollen die individuellen Bildungspotenziale zur Steigerung der Innovationskraft im Freistaat Sachsen ausgeschöpft werden sowie die Einstiegschancen von akademischen Fachkräften in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft verbessert werden.
Nächster Stichtag für die Einreichung von Projektskizzen ist der 15. Juni 2019.
Wer wird gefördert
Sächsische Hochschulen nach § 1 Abs. 1 SächsHSFG an denen Nachwuchsforschergruppen arbeiten werden.
Was wird gefördert
"Die Befähigung akademischer Nachwuchskräfte im Rahmen der gemeinsamen Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen."
Voraussetzungen
Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien (PDF, 319 kB) .
Nähere Informationen zu den Qualifizierungsleistungen finden Sie hier (PDF, 32 kB) .
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Vor Antragstellung ist ein Projektvorschlag bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Stichtag für die Einreichung der Projektvorschläge zur nächsten Förderrunde ist der
15. Juni 2019.
Der Projektvorschlag sollte nicht mehr als 10 Seiten umfassen und ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Sofern ein Antragsteller den Förderbedarf für mehrere Nachwuchsforschergruppen zu einem Stichtag anzeigt, sind diese Projektvorschläge vor Einreichung bei der Bewilligungsstelle einer hochschuleigenen Bewertung zu unterziehen. Als Ergebnis dieser Bewertung ergibt sich eine hochschuleigene Rangfolge. Diese ist in Form einer hochschuleigenen Prioritätenliste ebenfalls bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Das SMWK ist Fachstelle.
Bei Förderwürdigkeit des Vorhabens werden die Antragsberechtigten durch die Bewilligungsstelle zur Einreichung des Antrages aufgefordert.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann auf eigenes Risiko begonnen werden, wenn der Posteingang des Antrages bei der SAB schriftlich bestätigt wurde. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Posteingangsbestätigung.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2014 bis 2020 (RL ESF Hochschule und Forschung 2014 bis 2020) vom 13. April 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1
Abruf/ Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - ESF-Projekte_Sachbericht FZR 2014-2020
60881 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
60612 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_Nachwuchsforscher
62044 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_Nachwuchsforscher _Promotionsförderung
62045 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015