Konsortialdarlehen
Kontakt
Kontakt Wohnungsbau
Kontakt Stadtumbau und Infrastruktur
Kontakt Gewerbliche Wirtschaft
Kontakt Land- und Forstwirtschaft
Überblick
Mit der Teilnahme an Konsortialfinanzierungen unterstützt die SAB Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie im gewerblichen Bereich auch Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern.
Die Finanzierung wird dabei im Rahmen von Bankenkonsortien gewährt, sofern sich die SAB gleichzeitig mit einem oder mehreren Kreditinstituten an der betreffenden Konsortialfinanzierung beteiligt. Die SAB übernimmt nicht die Konsortialführerschaft.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert
Finanziert werden schwerpunktmäßig:
- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus
- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Infrastrukturmaßnahmen
- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums
- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
Voraussetzungen
Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.
Der Mindestfinanzierungsbetrag der SAB beträgt 1 Mio. Euro (im Bereich der gewerblichen Wirtschaft 250.000 Euro).
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Verfahrensablauf
Tilgung
Die SAB übernimmt grundsätzlich den von den Konsortialpartnern vereinbarten Tilgungsmodus.
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung der Forderungen ist die SAB berechtigt, vom Darlehensnehmer und/oder dem Konsortialpartner eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben.
Sicherheiten
Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Die SAB behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen.
Antragstellung
Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen.
Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.