Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur
Überblick
Die Förderung soll die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft über externe Industrieforschung nachhaltig stärken. Im Zentrum stehen gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen, die grundlegende FuE-Ergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Sie sollen bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer FuE-Infrastrukturen Unterstützung erfahren.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtung mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind und keine institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent (Grundfinanzierung) erhalten.
Was wird gefördert
Gefördert werden investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Inf-rastruktur inklusive Bauinfrastruktur.
Zuwendungsfähig sind u. a. Ausgaben für:
- die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Maschinen, Geräte, Instrumente, Ausrüstungsgegenstände), einschließlich FuE-Grundausstattung und Maßnahmen der Ersatzbeschaffung
Die Förderung bezieht sich auf den Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend dem Anteil der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit der Forschungseinrichtung.
Für den Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben, der auf eine wirtschaftliche Nutzung der Wirtschaftsgüter entfällt, ist eine Förderung im Rahmen der GRW-Zuschussförderung zulässig. Einen Überblick über die GRW-Zuschussförderung sowie die dafür einzureichenden Formulare finden Sie hier.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
- Die Gesamtlaufzeit des Vorhabens soll 36 Monate nicht überschreiten.
- Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50 000 Euro betragen. Abhängig von der Art der zur Förderung beantragten Ausgaben gelten ggf. höhere Schwellenwerte.
- Es gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens.
- Pro Kalenderjahr kann eine Einrichtung höchstens eine Bewilligung erhalten.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Vor Beantragung der Förderung können Sie gern eine kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Bei Vorhaben mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 100.000 Euro dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben ab Antragseingang (Datum Posteingang SAB) beginnen.
Bei Vorhaben mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben ab 100.000 Euro dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Sie dazu eine schriftliche Genehmigung oder den Zuwendungsbescheid erhalten haben.
Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Vertrags, der dem Vorhaben zuzurechnen ist.
Wenn Sie mit dem Vorhaben vorzeitig beginnen, ist das ein Grund für die Ablehnung Ihres Antrags bzw. die Rücknahme des Zuwendungsbescheids.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Informationsblatt Beihilfe des SMWA für Investitionen nach Abschnitt G der RL Landes-Technologieförderung (Stand Mai 2020) (PDF, 252 kB)
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigten Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- IFE_Förderantrag
64706 - IFE_Förderantrag_ Ausgabenzusammenstellung_Anlage
64706-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Finanzierungsnachweis
60261
Auszahlung
- Landesmittel_ Auszahlungsantrag
61580 - Belegliste
61389 - Vergabeunterlagen_Deckblatt
69104
Verwendungsnachweis
Die Vordrucke werden demnächst zur Verfügung gestellt.