Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz - RL EuK/2007
Kontakt
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr0351 4910 - 4910
0351 4910 - 1788
Überblick
Achtung
Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen!
Die Förderperiode 2007 – 2013 ist ausgelaufen. Für Neubewilligungen über die RL EuK stehen daher keine EU-Mittel mehr zur Verfügung.
Der Freistaat Sachsen hat für das Jahr 2017 nochmals Landesmittel für die Förderung dezentraler Stromspeicher einschl. Modellvorhaben zur Verfügung gestellt, welche auf Grundlage der RL EuK/2007 bewilligt werden können. Nähere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Der Freistaat fördert auch in der Förderperiode 2014 - 2020 Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Rahmen der Förderrichtlinie Klimaschutz (RL Klima/2014) und Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung (RL Energie/2014). Ausführliche Informationen zu den Richtlinien finden Sie auf den beiden Programmseiten.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz, RL EuK/2007) vom 24. Juli 2007 (PDF, 87 kB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Abrufunterlagen
(siehe Zuwendungsbescheid unter "Mittelabruf")
- EuK_Abruf/ Zwischenverwendungsnachweis
61349 - Belegliste
61389 postalisch und als Excel-Datei per E-Mail
Verwendungsnachweisunterlagen
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert werden.
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910 - 4910
0351 4910 - 1788