eHealthSax - Teil B - Digitale Ertüchtigung von Krankenhäusern
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Für Fragen zu inhaltichen Fördergegenständen kontaktieren Sie bitte:
Frau Keppler (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
0351 5645-6342Claudia.Keppler@sms.sachsen.de
Überblick
Im Teil B der Richtlinie eHealthSax vom 5. März 2019 sollen die Informationssicherheit und der Digitalisierungs- und Vernetzungsgrad von Krankenhäusern durch infrastrukturelle und technische Maßnahmen verbessert werden.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger sind Krankenhäuser, die nach § 7 Absatz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen und nicht von § 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes umfasst sind.
Was wird gefördert
- Maßnahmen der Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren, um die Informationssicherheit von Krankenhäusern an den Stand der Technik anzupassen,
- Maßnahmen der Beschaffung und Erweiterung von digitaler Technik im Krankenhaus, mit Ausnahme von Medizinprodukten, Geräten der bildgebenden Diagnostik und Geräten für Operationsverfahren,
- Maßnahmen im Bereich des digitalen Patienten- und Facilitymanagements sowie
- Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von IT-Infrastruktur.
Konkrete Beispiele für Maßnahmen finden Sie hier (PDF, 103 kB) .
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die SAB prüft Ihren Förderantrag, zahlt die Zuwendung aus und prüft Ihren Verwendungsnachweis. Falls Fördermittel nicht ausgeschöpft und falsch verwendet wurden, ist die SAB ebenso für die Rückforderung zuständig.
Verfahrensablauf
Förderanträge werden bei der SAB gestellt. Die Förderanträge können jeweils bis zum 28. Februar eines Jahres gestellt werden.
Der Förderantrag ist zugleich Auszahlungsantrag, so dass kein gesonderter Auszahlungsantrag erfolgen muss. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich im Mai ohne Anforderung in einem Betrag.
Die Verwendung der Zuwendung muss nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Maßnahme bei der SAB eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Formulare/Downloads
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Antrag und Auszahlung
- eHealthSax_Förderantrag _Teil B
64241 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
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Verwendungsnachweis
Logos zum Download
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Frau Keppler (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
0351 5645-6342
Claudia.Keppler@sms.sachsen.de