Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken (InET)
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Antragsstopp für die Umsetzung der RL Energie/2014
Aufgrund der auslaufenden Förderperiode und der nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel ist eine Antragstellung für anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken (InET) seit dem 11. Juni 2020 nicht mehr möglich. Seitdem eingehende Anträge werden nicht mehr bewilligt.
Überblick
Die Auftragsvergabe soll transparent und nachvollziehbar erfolgen:
Hinweise zum Vergabeverfahren für EFRE und ESF Förderprogramme
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte an innovativen Energietechniken von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen.
Folgende Ausgaben bzw. Kosten sind förderfähig:
- Ausgaben für vorhabensspezifische Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände bzw. bei Abrechnung auf Kostenbasis die Abschreibungen für vorhabensspezifische Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
- Ausgaben/Kosten für Fremdleistungen
- Personalausgaben/-kosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese am Vorhaben beschäftigt sind
- Ausgaben/Kosten für Patentierung
- Sachausgaben/-kosten für Material, Verbrauchsmaterial und anderes
- bei Abrechnung auf Kostenbasis gemäß Nr. 5 der NBest-SF-Kosten vorhabensspezifische Gemeinkosten einschließlich der zugehörigen Betriebskosten
Wer wird gefördert
Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Was wird gefördert
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte an innovativen Energietechniken von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen über den Stand der Technik hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen. Es wird ausschließlich die beihilfefreie, nichtwirtschaftliche Tätigkeit nicht gewinnorien-tierter Forschungseinrichtungen und Hochschulen gefördert. Eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der EU unter nicht diskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet sein.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Das Vorhaben darf vorher noch nicht begonnen sein. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage (Bewilligung) beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten (Ziffer VI. 2. Richtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung (RL Energie/2014).
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie, zur Errichtung intelligenter Energienetze und zur Erforschung innovativer Energietechniken (Richtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung, RL Energie/2014) vom 7. Mai 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Formulare/Downloads
Bestimmungen
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis im Bereich der Strukturfonds EFRE (NBest-SF-Kosten)
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
Antragstellung
- Forschungsinfra_ Antrag Forschungs-/ Bildungseinrichtungen Ausgabenbasis (AZA-w)
63151 - Forschungsinfra_ Antrag Forschungseinrichtung _Kostenbasis (AZK-w)
63152 - Projektskizze_ Anwendungsorientierte Forschung
63157 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Technologieförderung_Handhabung Beleglisten_Merkblatt
63161 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise
60870 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise
60871 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609 - Technologieförderung_Stundennachweis
60374 - EFRE_Merkblatt_Ermittlung Nettoeinnahmen
60610 - Nettoeinnahmen_Anzeige
60622
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
- Technologieförderung_ Forschungsinfra/Energie InET/EuProNet_ Fachdatenblatt
63148 - Forschungsinfra_Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis Forschungseinrichtung _Kostenbasis (AZK-w)
63127 - Forschungsinfra_ Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis Forschungs-/ Bildungseinrichtungen Ausgabenbasis (AZA-w)
63160 - Technologieförderung_Merkblatt zur Gliederung der Zwischenberichte und des abschließenden Sachberichtes
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