Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014 - 2020
Überblick
Die Europäische Union unterstützt Kooperationen zwischen Sachsen und Tschechien
Durch grenzüberschreitende Kooperationen können gemeinsame Herausforderungen bewältigt, strukturelle Unterschiede abgebaut und freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nachbarn gestärkt werden. Davon profitiert die gesamte Region.
Aus diesem Grund unterstützt die EU mit dem Kooperationsprogramm „Sachsen – Tschechien 2014–2020“ grenzübergreifende Projekte in den Bereichen Klimawandel, Risikoprävention, Umwelt, Kultur, Tourismus, Bildung und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Für die Programmumsetzung stehen rund 148 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.
Kontaktdaten und ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Programmhomepage unter www.sn-cz2020.eu
Zuwendungszweck
Mit der Förderung wird die Kohäsionspolitik der Europäischen Union umgesetzt. Im Rahmen des Kooperationsprogramms wird die Entwicklung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in folgenden Bereichen (Prioritätsachsen) unterstützt:
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement
- Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourcheneffizienz
- Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
- Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung
Zuwendungsempfänger
Im Freistaat Sachsen:
- Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen
- kommunale Gebietskörperschaften, deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
- juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
- Sozialpartnerorganisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- Nahverkehrs- und Schieneninfrastrukturunternehmen
- Verkehrsverbünde für Vorhaben im Bereich des ÖPNV (nur Prioritätsachse 4)
- Polizeibehörden für Vorhaben im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit (nur Prioritätsachse 4)
In der Tschechischen Republik:
- Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung
- Bildungseinrichtungen
- Nichtregierungsorganisationen
- Wirtschafts- und Berufsverbände (nur Prioritätsachsen 3 und 4)
- Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
- Unternehmen (nur Prioritätsachse 3)
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden grenzübergreifende Projekte, die gemeinsam von tschechischen und sächsischen Kooperationspartnern realisiert werden. Die Zusammenarbeit kann in vielfältigen Bereichen erfolgen, so z. B. im Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Kultur- und Naturerbe, Kulturtourismus, Natur- und Umweltschutz sowie in der Bildung und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Wer wird gefördert
Anträge können von deutschen und tschechischen Trägern unterschiedlicher Rechtsformen gestellt werden (s. auch Definition der Zuwendungsempfänger).
Was wird gefördert
Grenzübergreifende Projekte in den Bereichen Klimawandel, Risikoprävention, Umwelt, Kultur, Tourismus, Bildung und partnerschaftliche Zusammenarbeit
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem:
- Mindestens ein deutscher und ein tschechischer Partner arbeiten zusammen und erfüllen mindestens drei von vier Kriterien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (gemeinsame Planung, Umsetzung, Finanzierung und/oder gemeinsames Personal).
- Ein deutscher oder ein tschechischer Partner übernimmt die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße inhaltliche administrative und finanzielle Projektumsetzung (so genanntes Lead-Partner-Prinzip).
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Die Entscheidung über eine Förderung trifft ein aus sächsischen und tschechischen Vertretern bestehender Begleitausschuss. Der Antrag ist elektronisch zu erstellen (www.sn-cz.2020.eu ) und zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - einzureichen. Das Gemeinsame Sekretariat unterstützt Sie gern bei der Qualifizierung Ihrer Projektidee bis zur Antragsreife. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Verfahrensablauf
Alle Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Programmwebseite www.sn-cz2020.eu .
Frist/Dauer
Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Programmdokument des Kooperationsprogramms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 - 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik
- Gemeinsames Umsetzungsdokument des Kooperationsprogramms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 - 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik
- Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. EU L 298 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. EU L 347 S. 320), in der jeweils geltenden Fassung
- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. EU L 347, S. 289), in der jeweils geltenden Fassung
- Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (ABl. EU L 347, S. 259), in der jeweils geltenden Fassung
Kosten
Das Zuwendungsverfahren ist für die Antragsteller kostenfrei.
Formulare/Downloads
Unterlagenseite
- Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung, Abrechnung und Auszahlung finden Sie auf der zweisprachigen Programmseite unter www.sn-cz2020.eu .