Programm zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Schwierigkeiten (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen - RL RH/2017)
Überblick
Wenn land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, kann dies unterschiedliche Hintergründe haben.
Damit Arbeitsplätze und Know-how in Sachsen erhalten bleiben, unterstützen wir mit dem Programm kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dies kann eine vorübergehende Liquiditätsstützung bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzepts oder die Maßnahmenfinanzierung zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Umstrukturierung sein.
Bewältigen Sie Ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit unserer Unterstützung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, unbeschadet der gewählten Rechtsform deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union umfasst.
Über die Richtlinie Rettungsbeihilfen (RH/2017) werden auch KMU, die nicht in Schwierigkeiten sind, die aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind, unterstützt werden können. In diesen Fällen können den betroffenen Landwirten öffentliche Darlehen oder Landesbürgschaften als Rettungsbeihilfen bzw. als vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen gewährt werden.
Nicht antragsberechtigt sind bzw. nicht förderfähig sind:
Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung)
Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben
Unternehmend der gewerblichen Wirtschaft, Selbständige und Unternehmen der freien Berufe
Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie, sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen
Was wird gefördert
Die vorübergehende Stützung der Liquidität bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes oder die Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Als erster Schritt wird ein Beratungsgespräch in der SAB empfohlen. Danach ist der Antrag schriftlich bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen.