Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)
Überblick
Wir helfen Ihrem Unternehmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wenn Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, kann dies unterschiedliche Hintergründe haben.
Damit Arbeitsplätze und Know-how in Sachsen erhalten bleiben, unterstützen wir mit dem Programm kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dies kann eine vorübergehende Liquiditätsstützung bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzepts oder die Maßnahmenfinanzierung zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Umstrukturierung sein.
Bewältigen Sie Ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit unserer Unterstützung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Ziel ist die Konsolidierung bzw. Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Erhaltung von Standort, know how und Arbeitsplätzen in Sachsen. Es können folgende Vorhaben gefördert werden:
- 1. vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
- 2. Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
Folgende Kosten sind förderfähig:
zu 1. Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes zum Beispiel.:
- für Wareneinkauf
- für Personal
zu 2.: zusätzlich zu 1. Umstrukturierungskosten zum Beispiel.:
- Vergleiche mit Lieferanten
- Kosten der Schließung von Teilbereichen
- Umstellung von Betriebsabläufen
Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert
Die vorübergehende Stützung der Liquidität bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes oder die Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Nicht antragsberechtigt sind bzw. nicht förderfähig sind:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung)
- Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben (z. B. auch öffentliche Konsolidierungsbeteiligungen und Liquiditätshilfedarlehen)
- Selbständige und Unternehmen der freien Berufe
- Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie, sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der SAB einzureichen. Ein Gespräch vorab im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wird empfohlen.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragsstellung
- Kunst_RuB_Antrag
60470 - Selbstauskunft
60020x - SEPA-Lastschriftmandat (Rahmenmandat)
64021 - SEPA-Lastschriftmandat (Einzelmandat)
64022 - Hinweis:
Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung des Rahmenmandates (VD 64021 ). Dies bedeutet: Für alle Darlehen bei der SAB nutzen Sie das gleiche Einzugskonto.
Sollen unterschiedliche Einzugskonten für die verschiedenen Darlehensverträge gelten, so ist für jeden Darlehensvertrag ein vertragsbezogenes Einzelmandat (VD 64022 ) zu erteilen. - KMU-Informationsblatt
60300 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
65222-1 - Unterschriftenblatt
64663 - Kontovollmacht_Bank
64662