Klima/2014 Programmteil B) IV. Anlagen und Infrastrukturelle Einrichtungen 1. Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
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Hinweis:

Die Förderung nach der RL Klimaschutz – RL Klima/2014 – ist für alle Programmteile der Förderrichtlinie ausgesetzt und eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich.“

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Überblick

Die Zuwendung berechnet sich auf Basis der CO2-Minderung im angestrebten Sollzustand gegenüber dem Ausgangszustand. Die Zuwendungshöhe wird aus einem Betrag von 500 EUR pro Tonne CO2-Minderung pro Jahr multipliziert mit dem für diesen Vorhabensteil geltenden Faktor 2 wie folgt berechnet:

Jährliche CO2-Minderung in t * 500 EUR/t * 2

Die maximale Förderhöhe beträgt 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei kommunalen Unternehmen kann sich aus beihilferechtlichen Vorschriften ein geringerer Fördersatz ergeben.

Projekte, die eine Zuwendungshöhe von 2.500 EUR unterschreiten, sind nicht förderfähig.

Hinweis: Investitionen in bauliche Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen, sind nicht zuwendungsfähig (Teil D Ziffer III.3 RL Klima/2014).

Im besonderen Ausnahmefall kann eine Förderung im Einzelfall erfolgen, wenn für das Vorhaben eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird.

Ob die (geplante) bauliche Anlage in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann unter dem Link auf das Geoportal Sachsenatlas nachvollzogen werden.

Vorhaben im Bereich der Abwasserentsorgung, die nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft - RL SWW2016) förderfähig sind, sind nicht zuwendungsfähig.

Förderfähige Ausgaben sind insbesondere Sachausgaben, sofern sie unmittelbar durch die energetische Maßnahme oder zwingend notwendige Nebenarbeiten bedingt sind. Hierzu zählen Ausgaben für technische Anlagen der Kostengruppen 310, 320, 330, 340, 370, 400, 510, 520, 530 und 540 nach DIN276 z. B.:

  • Fundamente
  • Überdachungen
  • Pumpen
  • Verdichter
  • Steuer- und Messtechnik
  • Wärmetauscher

Förderfähig sind darüber hinaus auch Planungsleistungen bis zu einem Anteil von höchstens 20 Prozent der förderfähigen Sachausgaben.

Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen mit Posteingang des Antrages bei der SAB auf eigenes Risiko begonnen werden.

Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Anlage zum Antrag.

Wer wird gefördert

Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen sowie Verbandskörperschaften

Was wird gefördert

Gefördert werden Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Formulare/Downloads

Erforderliche Unterlagen

Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.

Antrag

Allgemeine Unterlagen

Nur bei kommunalen Unternehmen:

Fachliche Unterlagen

  • Kostenberechnung nach DIN 276 mit verifizierbaren Mengen- und Preisansätzen mit Vordruck SAENA SAE_203
  • Kostenangebote der Hauptkomponenten (sofern vorhanden)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand der Kapitalwertmethode gemäß VDI-Richtlinie 6025 gemäß Vordruck der SAENA_204
  • Berechnung der jährlichen Kohlendioxid-Emission mit dem Vordruck der SAENA SAE_202

Weitere mit der Antragstellung einzureichende fachliche Unterlagen können Sie dem Antragsvordruck entnehmen.

Abruf

Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".

Verwendungsnachweis

Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.

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