Klima/2014 Programmteil B) V. Modellprojekte
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Hinweis
Die Förderung nach der RL Klimaschutz – RL Klima/2014 – ist für alle Programmteile der Förderrichtlinie ausgesetzt und eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich.“
Überblick
Modellprojekte sind Maßnahmen, die:
- über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinaus gehen oder
- einen besonderen Beitrag zu den Zielen und Maßnahmen des jeweiligen Sächsischen Energie- und Klimaprogramms leisten oder
- aufgrund ihrer Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.
Die maximale Förderhöhe beträgt in Abhängigkeit der beihilferechtlichen Vorschriften bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Projekte, die eine Zuwendungshöhe von 20.000 EUR unterschreiten, sind nicht förderfähig.
Hinweis: Investitionen in bauliche Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen, sind nicht zuwendungsfähig (Teil D Ziffer III.3 RL Klima/2014).
Im besonderen Ausnahmefall kann eine Förderung im Einzelfall erfolgen, wenn für das Vorhaben eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird.
Ob die (geplante) bauliche Anlage in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann unter dem Link auf das Geoportal Sachsenatlas nachvollzogen werden.
Bitte beachten Sie, dass Modellprojekte erst nach Erlass eines Zuwendungsbescheides bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die SAB begonnen werden dürfen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Das heißt, eine Förderung als Modellprojekt kann nicht gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben bereits vor einer Entscheidung der SAB begonnen wird.
Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Anlage zum Antrag.
Wer wird gefördert
Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften.
Was wird gefördert
Gefördert werden Modellprojekte aus den Programmteilen B.I) Öffentliche Gebäude (zuzüglich Neubaumaßnahmen) oder B.IV) Anlagen und Infrastruktur. Die beantragte Maßnahme muss dabei die Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Fördergegenstandes erfüllen.
Modellprojekte sind Maßnahmen, die:
- 1. über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinaus gehen oder
- 2. einen besonderen Beitrag zu den Zielen und Maßnahmen des jeweiligen Sächsischen Energie- und Klimaprogramms leisten oder
- 3. aufgrund ihrer Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- Klima_2014_Mantelantrag
61371 - Klima_2014_Antrag_Anlage 5
61387 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Antrag_Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme
60552
Nur bei kommunalen Unternehmen:
- Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Unterlagen, welche die öffentliche Beteiligung belegen (bspw. Gesellschaftsvertrag, Registerauszug)
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bzw. einer Kopie (Vorder- und Rückseite) der gesetzlichen Vertreter/der Verfügungsberechtigten
- Sofern Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-Minimis-Beihilfen beantragt wird:
- De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 oder - Sofern Beihilfe als Umweltschutzbeihilfe gem. Art. 36 ff. AGVO beantragt wird:
Kostenberechnung für Referenzanlage.
Fachliche Unterlagen
- Projektskizze; einschließlich der Beschreibung der Rahmenbedingungen, der angewandten Technologien, des Ausgangs- und angestrebten Sollzustandes, des Energieflusses im Prozess, der Wirtschaftlichkeit, des Bezugs von Energieträgern und des Verkaufs von Energie, der voraussichtlichen Lebensdauer von Anlagen (inkl. geeigneter Nachweise), sowie einer Begründung des Modellcharakters
- sofern vorhanden, die zum jeweiligen Fördergegenstand gehörende Anlage zum Antragsvordruck (zu befüllen sind Ziffern 1 und 2 sowie die in Ziffer 3 genannten Unterlagen einzureichen)
Abhängig von dem jeweiligen Fördergegenstand, welcher dem beantragten Modellprojekt zu Grunde liegt, sind mit der Antragstellung weitere, fachliche Unterlagen einzureichen. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Antragsvordruck entnehmen.
Abruf
Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".
- Klima_2014_Auszahlungsantrag _Zwischennachweis
61364 - Belegliste
61389 - Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609
Verwendungsnachweis
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.
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