Gefördert werden Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei und Aquakultur.
Gefördert werden Aquakulturen, die Umweltleistungen erbringen. Dazu zählen Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Biodiversitätsprogrammen zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt stehen.
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung und Wettbewerbsfähigkeit von Aquakulturunternehmen und zur Verringerung der Umweltbelastung durch Fischerei und Aquakulturen.
Gefördert wird die Entwicklung, Prüfung und Übertragung technischer, wissenschaftlicher oder organisatorischer Erkenntnisse in Aquakulturunternehmen sowie die Entwicklung oder Markteinführung von neuen Zuchtarten.
Gefördert werden Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturwirtschaftsgebiete.
Gefördert werden Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Aquakulturunternehmen.
Gefördert werden Maßnahmen zur Entwicklung einer ökologischen oder energieeffizienten Produktion sowie die Umstellung von einer konventionellen Aquakultur auf ökologische Aquakultur.
Gefördert werden Maßnahmen zur Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.